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   OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01   

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https://dejure.org/2001,9172
OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01 (https://dejure.org/2001,9172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01 (https://dejure.org/2001,9172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 1 Ss 1018/01 (https://dejure.org/2001,9172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung, Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren, Wahllichtbildvorlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedererkennen; Beschränkter Beweiswert; Identifizierung in der Hauptverhandlung; Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren; Wahllichtbildvorlage

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 267
    Wiedererkennen; beschränkter Beweiswert; Identifizierung in der Hauptverhandlung; Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren; Wahllichtbildvorlage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Das gilt auch für Erläuterungen von Lichtbildern (BGHSt 29, 18).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Soweit die Strafkammer dabei darauf abstellt, dass dieser Zeuge den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Fahrer des Kraftfahrzeugs bzw. als die im Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Lichtbildvorlage identifizierte Person wiedererkannt hat, lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich die Strafkammer des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; BGH StV 94, 638; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 58 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Eine Rechtspflicht zur Erörterung dieser Problematik drängte sich für die Strafkammer auch schon deshalb auf, weil der Identifizierung durch den Zeugen im vorliegenden Fall eine maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH StV 97, 454).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Soweit die Strafkammer dabei darauf abstellt, dass dieser Zeuge den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Fahrer des Kraftfahrzeugs bzw. als die im Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Lichtbildvorlage identifizierte Person wiedererkannt hat, lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich die Strafkammer des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; BGH StV 94, 638; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 58 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Soweit die Strafkammer dabei darauf abstellt, dass dieser Zeuge den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Fahrer des Kraftfahrzeugs bzw. als die im Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Lichtbildvorlage identifizierte Person wiedererkannt hat, lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich die Strafkammer des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; BGH StV 94, 638; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 58 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • LG Köln, 22.05.1990 - 112-4/89
    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (OLG Düsseldorf StV 94, 8; vgl. auch LG Köln, NStZ 91, 202).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93
    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01
    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (OLG Düsseldorf StV 94, 8; vgl. auch LG Köln, NStZ 91, 202).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 506; OLG Köln, StV 1994, 67 f.; OLG Hamm - 1 Ss 1018/01 -).
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